AGB's

1. Leistungen des Behandlers/Coaches

1.1. Der Behandler/Coach bietet B.E.S.T Behandlungen sowie individuelles Life- Coaching an.
1.2 Der Behandler/Coach erbringt seine Dienstleitung selbst. Kann die Erbringung der Leistung durch einen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Behandler/Coach nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der Behandler/Coach unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzcoach bzw. Ersatzbehandler zu verpflichten. Es besteht seitens des Behandlers/Coaches  aber keine Ersatzpflicht.
1.3 Sollte aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung des Behandlers/Coaches oder Gründen, die der  Behandler/Coach nicht zu vertreten hat, die Behandlung/das Coaching nicht zum vereinbarten Termin am Veranstaltungsort stattfinden können, so wird innerhalb von spätestens 12 Monaten ein Ersatztermin nach Absprache zwischen den Vertragsparteien stattfinden. Die Buchungen behalten dafür ihre Gültigkeit. Falls der Behandler/Coach keinen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten anbieten sollte, wird das Honorar anteilig für die nicht statt gefundenen Termine erstattet.
1.4. Der Behandler/Coach schuldet dem Klienten bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarungen nicht die Erbringung eines Werks.

1.5. Die verbindliche Teilnahmebestätigung wird erst nach vollständiger Honorar-Zahlung an den Klienten verschickt.

1.6. Die verbindliche Teilnahmebestätigung ist nicht auf Dritte übertragbar.
1.7. Werden einzelne Leistungen durch einen Klienten nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Behandler/Coach vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

2. Verschwiegenheitspflicht 

2.1. Der Behandler/Coach verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und auch nach deren Beendigung, über alle persönlich/privaten/gesundheitlichen Belange/Geheimnisse des Klienten Stillschweigen zu bewahren.

3. Haftung 

3.1. Der Behandler/Coach haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Behandler/Coach ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Behandler/Coach in demselben Umfang. 

3.2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (3.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 

4. Zustimmung zu Werbung 

Der Klient erklärt sich einverstanden, vom Behandler/Coach via E-Mail, Mobilfunk und soziale Netzwerke über Neuigkeiten, wichtige Veranstaltungen und Projekte informiert zu werden. 

5. Verzug, Rücktritt 

5.1. Fristen für die Leistungserbringung durch den Mentor beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag beim Mentor eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten beim Mentor vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

5.2. Ist der Mentee mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Mentor sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
5.3. Ist der Mentee im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen Zahlung gegenüber dem Mentor in Verzug, ist der Mentor berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen.  

6. Textformerfordernis, Salvatorische Klausel, Rechtswahl und Gerichtsstand 

6.1. Änderungen und / oder Ergänzungen von Verträgen zwischen Behandler/Coach und  Klient bedürfen der Textform oder einer Vereinbarung per Videoaufzeichnung, ebenso wie die Änderung des Textformerfordernisses selbst.
6.2. Sollten einzelne Bestimmungen eines Behandlungs/Coaching-Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.3. Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

6.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Mentoring-Vertrag ist Aachen in Deutschland